Kunstankauf des Landtages
Der saarländische Landtag unterstützt Bildende Künstler:innen, die in SaarLorLux leben oder arbeiten mit dem Ankauf von Kunstwerken. Bewerbungen und Vorschläge könnt ihr bis zum 28. August 2022 einreichen.
Auch 2022 möchte der saarländische Landtag Kunstschaffende unterstützen. Dazu legt sie ihr mit 20.000 € ausgestattetes Kunstankaufprogramm erneut auf. Teilnehmen können Bildende Künstler:innen jedweder Stilrichtung, deren Werk eine kontinuierliche, innovative und qualitätsvolle Betätigung mit bildnerischer Gestaltung aufweist, so der Landtag.
Wer kann sich bwerben?
Im Fokus stehen dabei regionale Kunstschaffende. Beachtet daher bitte, dass ihr in der Großregion (SaarLorLux) lebt oder arbeitet, wenn ihr euch bewerbt. Der Landtag freut sich insbesondere über Bewerbungen von jungen Kunstschaffenden. Ob als Einzelkünstler:innen oder als Gruppe ist dabei nicht relevant. Ihr könnt aber auch von euch favorisierte Kunstschaffende vorschlagen!
Mit welchen Werken könnt ihr euch bewerben?
Wichtig ist, dass eure Formate, Materialien und Techniken auf die tägliche Verwendbarkeit im Landtagsgebäude zugeschnitten sind. Außerdem soll eine fachgerechte Aufbewahrung oder Archivierung der Kunst ohne größeren Aufwand möglich sein. Ihr reicht zur Bewerbung zunächst digitale Fotografien einer aktuellen Arbeit von euch ein, deren Qualität eine Beurteilung der dargestellten Arbeit zulässt (im JPEG-Format), so die Regularien. Allen Einreichungen fügt ihr dann noch Erläuterungen zu Maßen, Technik, Entstehungsdatum, Titel sowie Preisvorstellung bei.
Die Auswahl der Kunstwerke trifft der Kunstbeirat des Landtags des Saarlandes. Dieser besteht aus sechs Landtagsabgeordneten unter dem Vorsitz der Landtagspräsidentin. Die Aufnahme in das Auswahlverfahren erfolgt aufgrund eigener Bewerbung oder eines Vorschlags von dritter Seite. Insgesamt stehen dem Landtag 20.000 € für den Ankauf zur Verfügung. Die Bewerbungs- beziehungsweise Vorschlagsfrist endet am 28. August 2022. Alles Weitere zum Kunstankaufprogramm findet ihr auf den Seiten des »Landtag des Saarlandes«.
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