Lasst euch eure Musikprojekte fördern!
Im Jahr 2024 legt der Musikfonds e.V. mit der kleinen Projektförderung den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Ihr könnt bis zu 3.000 € erhalten, Bewerbungsende für die zweite Förderrunde ist der 28. Juni 2024.
Der Musikfonds e.V. öffnet mit der kleinen Projektförderung im Jahr 2024 seine Türen für eure Ideen. Dieses Jahr liegt der Fokus speziell auf Vorhaben außerhalb großer Städte, nämlich in ländlichen Räumen und in strukturschwachen Regionen. Projekte in Metropolregionen finanziert der Musikfonds nur in Ausnahmefällen.
Wer kann beantragen?
Für eine erfolgreiche Förderung im Bereich der aktuellen Musik müsst ihr professionell in diesem Bereich tätig sein. Euer Wohn- bzw. Geschäftssitz muss in Deutschland sein, und euer geplantes Projekt sollte vorwiegend in Deutschland stattfinden.
Wieviel Förderung könnt ihr erhalten?
Eure Projekte dürfen Gesamtkosten von 10.000 € nicht überschreiten. Hierfür könnt ihr Fördermittel von bis zu 3.000 € beantragen. Pro Jahr können maximal 50 Projekte à 3.000 € bewilligt werden.
Folgende Ausgaben sind förderfähig:
- Künstlerische Honorare: Hierbei gilt ein Mindesthonorar von 300 € pro Konzert.
- Weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Fristen und Infos
Die zweite Einreichfrist für 2024 ist der 28. Juni.
Wichtig zu wissen: Projekte, die bereits von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder einer ständig geförderten Einrichtung unterstützt werden, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten.
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