Lasst euch euer Musikfestival fördern!
Die Initiative Musik fördert eure Livemusikfestivals mit bis zu 50.000 €. Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals (auch sog. Umsonst & Draußen Festivals) im Bereich der populären Musik und des Jazz mit überregionaler Bedeutung. Die Bewerbungsphase läuft vom 11. Oktober bis zum 4. November 2024.
Die Initiative Musik hat mit dem Festivalförderfonds erstmals eine strukturierte Förderung auf Bundesebene für Festivals im Bereich der populären Musik und des Jazz eingeführt. Ziel ist es, die Arbeit von Festivals zu unterstützen und ihre künstlerische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, so die Initiative. Festivals aller Größen können in einem offenen Verfahren einen Antrag stellen. Im Fokus stehen die Umsetzung und der Ausbau qualitativer und soziokulturell bedeutsamer Aspekte. Dazu zählen unter anderem Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Festivals, aber auch große, bereits etablierte Festivals können in diesem Programm einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen. Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Musikfestivals (auch sog. Umsonst & Draußen Festivals) im Bereich der populären Musik und des Jazz mit überregionaler Bedeutung.
Programmerweiterung und Schwerpunkte
In der zweiten Runde des Förderprogramms haben nun auch neu gegründete Festivals die Möglichkeit, Anträge einzureichen. Zudem wird das Programm für genre- und spartenübergreifende Festivals geöffnet. Auch Klassikfestivals, die genreübergreifend ausgerichtet sind, können sich bewerben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Festivals im ländlichen Raum, die mindestens 70 Prozent der geförderten Projekte ausmachen sollen.
Für Festivals, die im Rahmen ihrer Projekte freischaffende Künstler:innen und Kreative auf Honorarbasis beschäftigen und deren Vorhaben zu mindestens 50 Prozent durch Mittel der Beauftragten für Kultur und Medien finanziert werden, gelten verbindliche Mindesthonorare. Diese müssen sich an den aktuellen bundesweiten Empfehlungen der entsprechenden Fach-, Berufs- oder Interessenverbände orientieren.
Förderungsumfang
Die Förderung erfolgt einmalig und projektbezogen. Der Zuschuss wird abhängig von den Gesamtausgaben des Projekts degressiv berechnet:
- Bei Projektausgaben von mindestens 10.000 € beträgt der maximale Förderanteil bis zu 90 % (Eigenanteil mindestens 10 %).
- Bei Projektausgaben von maximal 100.000 € beträgt der maximale Förderanteil 50.000 €, was 50 % der Gesamtausgaben entspricht (Eigenanteil mindestens 50 %).
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, eine Kalkulation ist über den Förderrechner der Initiative Musik (Downlaod Exeltabelle) möglich. Euer Eigenanteil kann durch Drittmittel, Einnahmen, Eigenmittel oder Eigenleistungen erbracht werden. Die Overheadkosten dürfen maximal 5 % der Gesamtausgaben betragen. Weitere Fördermittel von Ländern und Kommunen sind erwünscht, jedoch sind Mittel aus dem Haushalt der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) ausgeschlossen.
Bewerbungsphase und Infocalls
Ihr könnt euch mit eurem Festival vom 11. Oktober bis zum 4. November 2024 bewerben. Die Initiative Musik bietet Info-Calls rund um die Beantragung zu folgenden Terminen an: 2., 4., 7., 9. & 11. Oktober 2024. Alle Infos zum Programm und den Infocalls findet ihr über den Button.
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