Zum Inhalt Zum Hauptmenü
Fame & Money

Literaturübersetzungsförderung der EU

Das EU-finanzierte Programm Creative Europe unterstützt euch bei der Übersetzung und Verbreitung von Belletristik in Europa mit bis zu 300.000 €. Einsendeschluss ist der 11. Februar 2025, 17 Uhr.

Mehrere Flaggen europäischer Länder und der Europäischen Union wehen im Wind vor einem klaren, blauen Himmel. Die Flaggen sind auf hohen Masten gehisst und symbolisieren die Einheit und Zusammenarbeit der europäischen Nationen.

Creative Europe unterstützt den Literaturbereich, um die transnationale Verbreitung und Diversität europäischer Werke zu fördern. Ihr könnt Fördermittel erhalten, um Belletristik aus weniger verbreiteten Sprachen zu übersetzen und diese gezielt zu vermarkten. Gesucht sind Projekte, die neue Zielgruppen ansprechen und die europäische Literatur bekannter machen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben dürfen sich Verlage oder Organisationen, die verlegerisch tätig sind. Ihr solltet mindestens fünf literarische Werke zur Übersetzung einreichen. Eure Organisation muss ihren Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder haben. Dies umfasst die EU-Mitgliedsstaaten sowie ausgewählte Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und assoziierte Länder wie Albanien und die Ukraine.

Was wird gefördert?

Euer Projekt sollte die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung europäischer Belletristik umfassen. Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften sind nicht förderfähig. Eure Projekte sollen einen Beitrag zu Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und Klimaschutz leisten.

Projektgrößen und Förderungen

Ihr könnt euch in drei Kategorien bewerben:

  • Kleine Literaturprojekte: Übersetzung und Bewerbung von fünf bis zehn Werken. Förderung: bis zu 100.000 € (60% der förderfähigen Kosten).
  • Mittlere Literaturprojekte: Übersetzung und Bewerbung von 11 bis 20 Werken. Förderung: bis zu 200.000 € (60% der förderfähigen Kosten).
  • Große Literaturprojekte: Übersetzung und Bewerbung von mindestens 21 Werken. Diese Projekte müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Organisationen eingereicht werden. Förderung: bis zu 300.000 € (60% der förderfähigen Kosten).

Welche Werke und Autor:innen sind förderfähig?

Eingereicht werden können Belletristik-Werke in Buch-, E-Book- oder Hörbuchformat. Die Originalwerke müssen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht in die Zielsprache übersetzt worden sein (es sei denn, eine neue Übersetzung ist gerechtfertigt). Autor:innen müssen Staatsbürger:innen oder Einwohner:innen eines teilnahmeberechtigten Landes sein.

Die Bewerbungsfrist endet am 11. Februar 2025, 17:00 Uhr (MEZ).

Weitere News rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin!