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Fame & Money

Der Musikfonds fördert eure Projekte!

Der deutsche Musikfonds e. V. finanziert mit seiner Projektförderung innovative Musikprojekte. Für die erste Antragsrunde 2024 sind Anträge mit Projektsummen von 2.001 bis 50.000 € bis zum 31. Januar 2024 möglich.

Hilfsprogramm für Musiker:innen mit Behinderung 1

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 €)
  • weitere projektbezogene Personalkosten 
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten 
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

Die Entscheidungen, die durch ein Kuratorium getroffen werden, werden ca. zwei Monate nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.

Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung in Form von Drittmitteln anderer Förderinstitutionen oder Stiftungen zwingend notwendig. Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:

  • Benefizveranstaltungen
  • reine Tonträger- oder Videoproduktionen
  • Bildungs- und Auslandsreisen
  • Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
  • Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
  • reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte 
  • Wettbewerbe

Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Weitere Infos über die Kultur und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.