Neue Runde des IGP!
Das Bundeswirtschaftsministerium ruft zur zweiten Bewerbungsrunde des »Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen« auf. Ihr könnt euch mit euren Geschäftsmodellen und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten bis zum 30. April 2024 bewerben. Es erwartet euch eine Förderung in Höhe von bis zu 198.000 €.
Ihr habt eine großartige Idee für ein innovatives Geschäftsmodell oder eine wegweisende Pionierlösung? Dann habt ihr jetzt die Chance, eure Visionen in die Realität umzusetzen, denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet euch die Möglichkeit, eure nichttechnischen Innovationen zu fördern. Das »Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)« ist speziell darauf ausgerichtet, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf ihrem Weg zu bahnbrechenden Innovationen zu unterstützen. Diesmal liegt der Fokus auf Innovationen, die das Lernen und Arbeiten verbessern sollen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Gründungen, Selbständige und Sozialunternehmen. Auch Forschungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, die mit Unternehmen kooperieren, sind willkommen. Der Wettbewerb erfolgt in mehreren Stufen, beginnend mit der Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024.
Ideen für besseres Lernen und Arbeiten gesucht
Der aktuelle Förderaufruf im IGP ist speziell darauf ausgerichtet, innovative Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für eine verbesserte Lern- und Arbeitswelt zu unterstützen. Das umfasst neue Ansätze für die Arbeitsmarktintegration, Konzepte für lebenslanges Lernen, innovative Tools und Designs für Arbeitsplätze, Gamification-Lösungen für die Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich New Work.
Wie hoch sind die Förderungen?
Die Förderquote liegt zwischen 45 und 100%, je nach Unternehmensgröße beziehungsweise Forschungseinrichtung. Die Fördersummen betragen zwischen 48.000 und 198.000 €. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung nach dem de-minimis Verfahren. Die Förderhöhe für Projektkosten bzw. -ausgaben richtet sich nach festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der antragstellenden Einrichtung variieren.
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