NEUSTART KULTUR – Deutscher Literaturfonds
Das erste Hilfsprogramm trägt den Titel »Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren«. Es wendet sich direkt an alle Institutionen, in denen Autor*innen Lesungen veranstalten können. Dazu gehören Bibliotheken, Buchhandlungen, Literaturhäuser, Kulturhäuser, Museen und Theater. Aber auch literarische Programme an Schulen und Hochschulen spricht der Deutsche Literaturfonds damit an. Bewerben können sich die veranstaltenden Institutionen entweder für ein Einzelevent oder ein Programmpaket. Ihr könnt dabei einen Betrag von max. 1.000 € pro Autor*in beantragen. Der Betrag setzt sich zusammen aus 500 € plus ggf. MwSt. für das Honorar, dazu kommen Reise- und Übernachtungskosten. Möglich sind auch Einzelveranstaltungen mit mehreren Gästen, dann könnt ihr entsprechend höhere Summen beantragen. Für das Programmpaket können Verbände und sonstige Institutionen eine Förderung beantragen, auch eine Mitfinanzierung von Festivals ist möglich. Wichtig ist jedoch in allen Fällen, dass die Events einen literarischen Charakter im Sinne der Satzung des Deutschen Literaturfonds aufweisen müssen. Die beiden Teilprogramme werden beendet, sobald das Hilfsbudget ausgeschöpft ist, jedoch spätestens zum 31.12.2021. Alle weiteren Details sowie die digitalen Antragsformulare findet ihr auf der Homepage des Deutschen Literaturfonds.
Ein weiteres Unterstützungspaket ist das »Digitale interaktive Programm für Kinder und Jugendliche«, bei dem Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen der Literaturvermittlung und der außerschulischen Bildungsarbeit antragsberechtigt sind. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
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