NEUSTART KULTUR: Filmförderung – aktualisiert –
Die Fördermaßnahmen sprechen sowohl Kinos als auch Verleiher*innen und Vertrieb an. Alle aktuellen Informationen zu den einzelnen Programmen findet ihr auf der Homepage der Filmförderungsanstalt. Weitere Hilfen sind in Planung, wir halten euch auf dem Laufenden.
Sonderhilfe für Weltvertriebe
Sie hat das Ziel, Anreize zur Weiterführung oder Wiederaufnahme der Vertriebstätigkeiten zu geben, um eine international wettbewerbsfähige Filmindustrie in Deutschland für die Zukunft aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab: Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitangestellten können bis zu 30.000 € beantragen, Unternehmen mit mindestens sechs Vollzeitangestellten bis zu 50.000 €. Anträge könnt ihr ab dem 15. Oktober 2020 einreichen, die Frist endet am 15. November 2020. Mehr dazu findet ihr hier.
Zukunftsprogramm Kino II für pandemiebedingte Investitionen
Dieser mit 40 Mio. € ausgestattete Programmteil soll ortsfesten Kinos, die die strukturellen beziehungsweise kulturellen Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm Kino in der Fassung vom 18.5.2020 nicht erfüllen, bei der Wiederaufnahme ihres Betriebs unterstützen. Die Höhe der Förderung kann bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren in den Kinos betragen. Weitere Infos hier.
Angepasste Verleihförderung
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kinos wie auf die Verleiher einzudämmen, hat die Bundesregierung im Rahmen des NEUSTART KULTUR-Programms die Bedingungen für die Verleihförderung angepasst und dabei die Mittel um vier Millionen € erhöht. Folgende Neuerungen treten unmittelbar in Kraft:
- Die maximale Förderhöhe wird von 50.000 € auf 150.000 € je Verleihprojekt angehoben,
- die Begrenzung auf 40 Kopien zum Kinostart wird aufgehoben.
- Eingeführt wird eine Obergrenze von 500.000 € an Herausbringungskosten für Filme, die keine BKM-Produktionsförderung erhalten haben. Für Filme, die von der BKM in der Produktion gefördert worden sind, gilt diese Obergrenze nicht.
- Die Anzahl der Jurysitzungen wird auf vier Mal jährlich erhöht.
Pandemiebedingte Förderung von Filmverleih- und Filmvertriebsunternehmen
Die Förderung soll Anreize zur Wiederaufnahme des Verleihs und Vertriebs deutscher Kinofilme und von Koproduktionen mit deutscher Beteiligung zur Stärkung zukunftsorientierter Maßnahmen von Weltvertrieben und Verleihunternehmen setzen. Gegenstand der Förderung sind der Verleih im Inland und der Vertrieb im Ausland von Kinofilmen. Anträge können Verleih- oder Vertriebsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Inland stellen. Zuwendungen an Verleihunternehmen können bis zu 25 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 600.000 € pro Maßnahme. Die Förderung von Vertriebsunternehmen können bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 50.000 € pro Maßnahme. Mehr Einzelheiten findet ihr hier.
Ausfallfonds zum Ausgleich des Covid19-bedingten Ausfallrisikos in der deutschen Kinofilm- und High-End-Serienproduktion
Der Ausfallfonds erfasst einerseits personenbezogene Risiken wie eine Covid19-Erkrankung, eine Quarantäneanordnung bei Film-Crew und -Cast, andererseits auch infrastrukturelle Risiken wie einen behördlich angeordneten Lockdown. Anmeldeberechtigt sind grundsätzlich Hersteller*innen von bundesgeförderten Kinofilm- und High End-Serienproduktionen, die im Rahmen des DFFF, GMPF, der kulturellen Filmförderung der BKM oder der Projektfilm- oder Referenzfilmförderung der FFA gefördert werden. Alle Details zum Ausfallfonds findest du bei der Filmförderungsanstalt.