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Neustart Kultur

NEUSTART KULTUR: NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler 2021

Stipendien für bildende Künstler:innen

Der Bundesverband Bildender Künstler (BBK) und der Deutsche Künstlerbund starteten im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR 2020 ein spezifisches Hilfsprogramm für alle professionellen Bildenden Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland. Es zielt einerseits auf die berufliche Stärkung und Entwicklung vor allem im Bereich Digitalisierung ab. Andererseits setzt das Förderprogramm einen Schwerpunkt auf innovative Kunstprojekte, die analoge und digitale Kunstproduktion verknüpfen, aber auch auf die Förderung von Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate.

Innovative Kunstprojekte

Durch die finanzielle Aufstockung durch Kulturstaatsministerin Monika Grütters kann der BBK nun das Modul C des Förderprogramms neu auflegen. Es ermöglicht eine Weiterentwicklung künstlerischer Praxis und Präsentation, die Interaktion zwischen Analogem und Digitalem schafft. Teil der Projekte sind die öffentliche Präsentation und Rezeption der Werke, um die Auseinandersetzung mit den Inhalten zeitgenössischer Kunst anzuregen.
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Bildende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, nicht jedoch Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule. Gefördert werden Konzipierung und Umsetzung bildkünstlerischer Interventionen, Ausstellungen und Performances.

Drei Aspekte sollen für Konzeptentwicklung und Umsetzung maßgeblich sein:

  • Das Kunstprojekt schafft eine Interaktion zwischen Analogem und Digitalem. Dies können die künstlerischen Inhalte der entwickelten und/oder präsentierten Werke oder auch die Präsentation selbst betreffen.
  • Die Umsetzung schließt mit einer Präsentation und Vermittlung sowie öffentlicher Rezeption des Werks / der Werke ab und regt so die öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der präsentierten Kunst an.
  • Das Kunstprojekt kann auch innovative Formate erproben sowie zukunftsorientiert und damit nachhaltig vermitteln.

Zuschuss bis zu 15.000 €

In Betracht kommen hier auch temporäre künstlerische Interventionen, Ausstellungen, Performances, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich sind. Ausschlaggebendes Kriterium für die Vergabe der Projektförderung sind eine überzeugende künstlerische Qualität des konzipierten Vorhabens. Innovative Kunstprojekte fördert der BBK mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 €. Bis zum 31. Juli 2021 könnt ihr euch noch bewerben. Die Juryentscheidung ist für Ende September 2021 geplant. Euer Kunstprojekt müsst ihr zwischen dem 1. November 2021 und dem 30. April 2022 realisiert und abgeschlossen haben. Alle weiteren Infos findet ihr auf den Seiten des BBK.

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