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Neustart Kultur

NEUSTART KULTUR: Pandemiebedingte Förderung Filmverleih- und Filmvertrieb

NEUSTART KULTUR: Pandemiebedingte Förderung Filmverleih- und Filmvertrieb

Die Förderung soll Anreize zur Wiederaufnahme des Verleihs und Vertriebs deutscher Kinofilme setzen. Aber auch Koproduktionen mit deutscher Beteiligung zur Stärkung zukunftsorientierter Maßnahmen von Weltvertrieben und Verleihunternehmen sind förderbar. Gegenstand der pandemiebedingten Förderung sind der Verleih im Inland und der Vertrieb im Ausland von Kinofilmen. Anträge können Verleih- oder Vertriebsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Inland stellen.

Zuwendungen an Verleihunternehmen können bis zu 25 % der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 600.000 € pro Maßnahme. Die Förderung von Vertriebsunternehmen können bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 50.000 € pro Maßnahme.

Die FFA fördert Maßnahmen entsprechend § 116 Absatz 1 FFG für programmfüllende Filme:

  1. zur Deckung von Vorkosten
  2. zur Herstellung von barrierefreien Fassungen
  3. für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen
  4. für besonderen Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen
  5. zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte für Filme
  6. der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die darauf gerichtet sind, den Absatz zu verbessern.

Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist eine Kumulierung der Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln zulässig. Der Gesamtanteil der öffentlichen Mittel darf maximal 50 % betragen, bei Filmen, die einen schwierigen Absatz erwarten lassen kann eine Erhöhung auf 70 Prozent beantragt werden. Der Eigenanteil beträgt 30 % der anerkannten Kosten. Das Programm läuft bis zum 31.Dezember 2022,  alle weiteren Infos findet ihr bei der Filmförderungsanstalt.

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