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Neustart Kultur

#TakeHeart

Mit #TakeHeart setzt der Fonds Darstellende Künste im Rahmen von NEUSTART KULTUR seine Fördermaßnahmen fort. Ihr könnt in den sechs verschiedenen Förderprogrammen zwischen 5.000 und 200.000 € beantragen. Die frühesten Antragsfristen enden am 1. Oktober 2021.

NEUSTART KULTUR: #TakeHeart 1

Ziel der neuen Programmlinien ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abzumildern, den Wiederbeginn kulturellen Lebens in Deutschland zu befördern, Künstler:innen Planungssicherheit und zugleich neue zukunftsweisende Perspektiven für die Entwicklung der Freien Darstellenden Künste zu ermöglichen. Wir geben euch einen Überblick über die sechs unterschiedlichen Maßnahmen.

Rechercheförderung

Hier fördert der Fonds ergebnisoffene Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Vorhaben, sowie Vorhaben, die der künstlerischen Qualifizierung dienen. Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler:innen und Kurator:innen der Freien Darstellenden Künste, die seit drei Jahren nachweislich kontinuierlich professionell tätig sind. Ihr könnt hier 7.500 € beantragen, es gibt dabei drei verschiedene Förderzeiträume mit folgenden Fristen: 1. Oktober 2021, 1. Februar 2022 und 1. Juni 2022.

Residenzförderung

Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptionen in Verbindung mit einer Spielstätte des »Bündnisses internationaler Produktionshäuser«, des »flausen+ Bundesnetzwerkes« oder dem »Netzwerk Freier Theater«. Ihr könnt hier 5.000 € für Einzelpersonen und fünf mal 5.000 € für Kollektive und Gruppen in gebündelten Einzelanträgen beantragen. Auch hier gibt es mehrere Projektzeiträume mit entsprechenden Antragsfristen: 1. Oktober 2021, 1. Dezember 2021, 1. Februar 2022 und 1.Juni 2022 (nur bei Kooperation mit dem »Bündnis internationale Produktionshäuser«).

Prozessförderung

Das Programm fördert format- und ergebnisoffene künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse in den Freien Darstellenden Künsten, die der Erarbeitung und ggf. Präsentation von Produktionen dienen. Beantragen können dabei professionelle Künstler*innen /-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland. Die Fördersumme bewegt sich zwischen 10.000 € und 50.000 €. In ausführlich begründeten Ausnahmefällen könnt ihr bis zu 80.000 € erhalten. Die Antragsfristen enden am 1. November 2021 und am 15. März 2022.

Wiederaufnahmeförderung

Professionelle Künstler:innen /-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland können für pandemiemaßnahmengerechte Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste zwischen 10.000 und 25.000 € bekommen. Beantragen könnt ihr diese Maßnahme einmal bis zum 15. November 2021 und ein weiteres mal bis zum 1. März 2022.

Netzwerk- und Strukturförderung

Ihr könnt hier Förderung zwischen 25.000 € und 50.000 € für (digitale) Kooperationsvorhaben erhalten, die überregional realisiert werden und mindestens eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung, einen Kongress, Weiterbildung oder fachspezifischen Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten. Beantragen können diesen Teil Vereine, Verbände, Produktionszentren, Produktionsbüros, Netzwerke und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind. Die beiden Antragsfristen enden am 1. Oktober 2021 und am 15. Februar 2022.

Konzeptionsförderung

Der Fonds Darstellende Künste fördert dabei dreijährige Konzeptionen – mit entweder drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen und einem strategisch-organisatorischen Vorhaben. Antragsberechtigt sind langjährig erfolgreich professionelle Künstler:innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland. Diese können zwischen 75.000 € und 200.000 € beantragen. Die offizielle Antragsfrist endet am 1. Dezember 2021, bis zu diesem Stichtag genügt es, wenn ihr eine vorläufige Konzeptskizze einreicht. Bis zum 1. Februar 2022 läuft dann die Nachbearbeitungsfrist zur Vervollständigung eures Antrags.

Alle weiteren Details und Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen findet ihr auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste.

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