NEUSTART KULTUR: Theater in Bewegung
Ein weiterer Punkt des 1 Milliarde € schweren Bundesprogramms NEUSTART KULTUR zur Unterstützung der von der Coronapandemie betroffenen Kulturenrichtungen ist »Theater in Bewegung«. Damit bekommen Gastspielensembles finanzielle Mittel, um ihren Betrieb wieder aufnehmen zu können. Andererseits kommen auch die Menschen in Städten ohne eigenen Theaterbetrieb wieder in den Genuss von Kultur.
»De facto findet Theater in vielen Regionen überhaupt nicht mehr statt. Eine Wiederaufnahme des Gastspielbetriebs ist angesichts der deutlich begrenzten Zuschauerzahlen vielfach aus eigener Kraft nicht finanzierbar. Deshalb unterstützt die Bundesregierung sie mit einem eigenen Förderprogramm dabei, ihre Theaterkunst wieder einem breiteren Publikum auch außerhalb der großen Städte zeigen zu können«, so die Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Beantragen können laut des Projektträgers »Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V.« »Veranstalter mit Gastspielbetrieb, deren Tätigkeit in den letzten drei Jahren einen kulturellen Schwerpunkt hatte durch die Entwicklung und Durchführung eines eigenen künstlerischen Spielplans und die Übernahme von Gastspielen von professionell arbeitenden Theatern, Kinder- und Jugendtheatern, Ensembles, Orchestern, Tanzensembles, Solokünstlern.« Pro Antragsteller*in kann für die Spielzeit 2020/2021 (1.9.2020 bis 31.8.2021) eine Förderung von insgesamt maximal 200.000 € beantragt werden. Beachten müsst ihr dabei, dass nur maximal 50% der Gastspielkosten förderfähig sind und laufende Personal- und Sachkosten sowie Folgekosten, Investitionen und weiterer Nebenkosten ausgeschlossen sind. Die Antragstellung ist zwischen dem 16. September und dem 30. Oktober möglich.
Ihr findet weitergehende Infos und die Förderanträge auf der Homepage der INTHEGA.
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