NEUSTART KULTUR: Übersetzerfonds
Die Maßnahme des Deutschen Übersetzerfonds setzt sich aus drei Teilprogrammen zusammen. Im Zentrum stehen dabei, so der Fonds, »die Übersetzerinnen und Übersetzer selbst sowie die Entfaltung ihrer künstlerischen Produktivität«. Wir stellen euch die Teilbereich kurz vor.
Radial-Stipendien
Diese Radial-Stipendien fördern Übersetzer*innen in die andere Sprachrichtung, die in Deutschland leben. Ganz gleich in welche Zielsprache ihr übersetzt, könnt ihr euch um sogenannte Radial-Arbeitsstipendien, Radial-Mobilitätstipendien oder Radial-Initiativstipendien bewerben. Ihr müsst dabei nachweisen, dass ihr bereits erfahrene Übesetzer*innen seid und dass die Übersetzung der beantragten Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung in der Zielsprache erfordert. Der Übersetzerfonds vergibt diese Stipendien dreimal jährlich zum 15. Januar 2021, 15. Mai 2021 und 15. September 2021.
Neustart-Projektfonds
Der mit 1.5 Mio. € ausgestattete Projektfonds soll Kultureinrichtungen und Akteure der freien Szene, »die das Übersetzen als Kunst oder auch als soziale Praxis in den Mittelpunkt von Veranstaltungen, Workshops und Initiativen stellen« unterstützen, so der Übersetzerfonds. Beantragen können unter anderem Kultureinrichtungen wie Literaturhäuser, Theater, Museen oder gemeinnützige Vereine. Aber auch Einzelpersonen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung und kulturellem Tätigkeitsschwerpunkt sind antragsberechtigt. Allerdings muss eine Kooperationszusage durch eine Kultureinrichtung beziehungsweise -initiative vorliegen. Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 €. Anträge könnt ihr zum 15. Oktober 2020, 31. Januar 2021 und 30. April 2021 einreichen.
extensiv initiativ
Dieser Programmteil fördert sowohl Übersetzer*innen mit einem Stipendium, als auch den Verlag durch Bezuschussung der Übersetzungskosten. Der Übersetzerfonds fördert mit »extensiv initiativ« Übersetzungen aus allen literarischen Genres, aber auch Übersetzungen deutschsprachiger Literatur in andere Zielsprachen. Förderfähig sind Übersetzungen mit Verlagsvertrag beziehungsweise Entwurf. Die Übersetzung darf dabei noch nicht abgeschlossen sein und das Vertragsdatum muss zwischen dem 1. April 2020 und dem 15. Oktober 2021 liegen. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein entscheidungsreifer Antrag, den ihr online über das Bewerbungsportal an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds richtet. Die Bewerbungstermine sind der 15. Oktober 2020, der 15. Februar 2021 sowie der 15. Juni 2021.
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