NEUSTART KULTUR: Unterstützung pandemiebedingter Investitionen
Für diesen Programmteil stellt die Bundesregierung insgesamt 250 Millionen € zur Verfügung. Damit »sollen Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt werden, insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichteten Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb«, so die Vorgabe der
Zu den antragsberechtigten Einrichtungen zählen:
a) Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche
Gedenkstätten (zuständige Institution: Deutscher Verband für Ärchäologie)
b) Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals
(zuständige Institution: Deutsche Theatertechnische Gesellschaft)
c) Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals (zuständige Institution: GEMA)
d) Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren
(zuständige Institution: Bundesverband Soziokultur e. V.)
e) Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater (zuständige Institution: Deutsche Theatertechnische Gesellschaft)
f) Zirkus (zuständige Institution: Zirkus gestaltet Vielfalt)
g) Kinos (zuständige Institution: Filmförderungsanstalt)
Die oben angeführten, für die Beantragung zuständigen Institutionen haben nun ihre Fördergrundsätze sowie weitere Informationen zur Antragstellung veröffentlicht. Die Fördergelder könnt ihr beantragen, sobald der zweite Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet ist. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2020. Um mehr Details zu erfahren, schaut auf der Homepage der für euch zuständigen Stelle vorbei. Die detaillierten Fördergrundsätze findet ihr in diesem pdf der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
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