Zukunftsprogramm Kino I
Mit »Zukunftsprogramm Kino I« unterstützt die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien auch 2022 die Strukturförderung für Arthouse-Kinos sowie Kinos im ländlichen Raum. Vorgesehen sind dafür 40 Millionen €. Die Fördergrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2022.

Bisher konnten mit dem Programm im Rahmen von Neustart Kultur 302 Kinos gefördert werden. Um die Kinos in der aktuellen Krisenlage weiterhin bei nachhaltigen Modernisierungen zu unterstützen, setzt die Bundesregierung das Zukunftsprogramm Kino I auch im Jahr 2022 fort. Die Förderung umfasst Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Kinos. Dazu zählen insbesondere Saal-, Projektions- und Kassentechnik, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Das Zukunftsprogramm Kino I können Kinos mit bis zu sieben Leinwänden beantragen, die mindestens eines dieser drei Kriterien erfüllen:
- Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohner.
- Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, dem Kinopreis des Kinematheksverbundes oder einem Kinoprogrammpreis der Länder (s. Anhang der Fördergrundsätze) innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung.
- Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme oder Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 % deutsche und europäische Filme in den letzten drei Kalenderjahren.
Ein Kino mit einem Saal kann bis zu 60.000 € Fördergeld bekommen, größere Kinos bis zu 45.000 € pro Saal. Das Kino muss dabei seinen Sitz in einem Bundesland haben, das eine Kinoförderung bereitstellt. Weiterhin muss das beantragende Kino die Wirtschaftlichkeit des Betriebs nachweisen. Nähere Informationen findet ihr bei der Filmförderungsanstalt.
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