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Neuigkeiten

Pina Bausch Fellowship

Pina Bausch Fellowship

Für das Pina Bausch Fellowship stellt die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung dar, legt man hier doch besonders großen Wert auf direkten Kontakt und internationalen Austausch. Die diesjährige Edition findet trotzdem online statt.

Virtuelle Kooperationen

Aufgrund der vielseitigen Beschränkungen in den verschiedenen Ländern werden in diesem Jahr jedoch keine Projekte berücksichtigt, die auf physische Begegnungen zwischen den Projektpartner*innen angewiesen sind. Vielmehr sollen sich Stipendiat*innen damit auseinandersetzen, wie eine Begegnung auf digitaler Ebene möglich ist. Das gemeinsame Konzept kann auf die Kooperation angepasst sein, oder frei gestaltet werden.

Kooperationspartner*innen

Wenn ihr euch bewerben möchtet müsst ihr euch im Vorhinein eure Kooperationspartner*innen suchen. Dies können z.B. rennomierte Ensembles sein, aber auch Choreograph*innen, Institutionen oder Persönlichkeiten der Tanz- und Choreografie-Ausbildung sein. Diese*n kontaktiert ihr selbst. Die Zusammenarbeit müsst ihr dann durch einen »Letter of Intent« bei Einreichung der Bewerbung offiziell bestätigen.

Informationen zum Fellowship

Das Pina Bausch Fellowship versteht sich nicht als Projektförderung. Die Kooperationen haben keine Stückentwicklung im Fokus. Insgesamt werden fünf Stipendiat*innen ausgewählt, deren Kooperationen mit einem Betrag von 5.000 € unterstützt werden. Aufgrund des digitalen Formats werden keine Reisekosten erstattet.
Ihr könnt euch als Tänzer*in oder Choreograph*in für das Fellowship bewerben. Tänzer*innen sollten eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung mitbringen. Choreograph*innen sollten in den letzten drei Jahren mindestens eine öffentliche Produktion erarbeitet haben.
Es gibt keine Altersbeschränkung. Grundkenntnisse der englischen Sprache sind jedoch Voraussetzung für die Teilnahme.

Wie bewerben?

Für die Bewerbung braucht ihr ein Anschreiben, ein Statement zur geplanten Kooperation und einen tabellarischen Lebenslauf. Zusätzlich sollte die Kooperation wie oben erwähnt durch den »Letter of Intent« eure*r Kooperationspartner*in nachgewiesen sein. Außerdem solltet ihr in einem Video von euch überzeugen.

Alle Infos zum Bewerbungsverfahren findet ihr hier.

Weitere News rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin!