NEUSTART KULTUR: Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure
Ab dem 14. August können sich kunstvermittelnde Akteure (dazu gehören Künstler*innenräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume, solo-selbständige Akteur*innen) für diese Projektförderung im Rahmen von Neustart Kultur bewerben. Voraussetzung ist, dass ihr die Vermittlung sowie den Konsum von Bildender Kunst nachhaltig mit innovativen und unkonventionellen Ideen anregt und damit Menschen an der Kunst möglichst niedrigschwellig teilhaben lasst. Eure Projekte sollen laut der Stiftung Kunstfonds zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 stattfinden. Hierfür könnt ihr einen Zuschuss bis zu 50.000 Euro bekommen, ein Eigenanteil ist nicht notwendig. Bewerben könnt ihr euch bis zum 14. September 2020. Die Sonderförderprogramme laufen unabhängig vom regulären Förderprogramm der Stiftung Kunstfonds, Parallelbewerbungen im regulären Förderprogramm sind möglich. Die Online-Bewerbung findet ihr auf der Homepage der Stiftung Kunstfonds.
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