Reicht eure digitalen Innovationen ein!
Der »Gründungswettbewerb Digitale Innovationen« des Bundeswirtschaftsministeriums startet in die Sommerrunde. Ihr könnt dabei Preisgelder zwischen 7.000 und 32.000 € gewinnen. Außerdem gibt es mit jeweils 10.000 € dotierte Sonderpreise zu digitalen Themen. Die Bewerbungsfrist endet am 27. März 2024.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt seinen »Gründungswettbewerb Digitale Innovationen« in zwei Wettbewerbsrunden pro Jahr aus, eine Sommer- und eine Winterrunde.
Teilnahmevoraussetzung
Am Wettbewerb können alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland teilnehmen, die ein Unternehmen in Deutschland gründen wollen, bei dem innovative Informations- und Kommunikationstechnik zentraler Bestandteil des Produkts oder der Dienstleistung ist. Soweit Teilnehmende auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei Start einer Wettbewerbsrunde höchstens sechs Kalendermonate zurückliegen, so die Teilnahmebedingungen.
Die Auszeichnungen
Die Jury wählt bis zu 21 Gründungsideen aus. Diese erhalten Preise zwischen 7.000 und 32.000 €. In diesem Jahr gibt es zusätzlich noch den mit 10.000 € dotierten Fokuspreis.
Inhalte: Bewerbung »Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen«
Der Gründer:innenwettbewerb ist ein Ideenwettbewerb. Stellt euer Gründungskonzept in Phase 1 auf maximal 12 Seiten vor. In der Ideenskizze solltet ihr die Innovation und den Nutzen eurer Idee darstellen, auf die fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen der Gründer:innen eingehen sowie die Vernetzung mit potenziellen Kund:innen und Partner:innen beschreiben.
Bewerbungsfristen Sommerrunde
Phase 1: Bis zum 27. März 2024, 18 Uhr (offene Bewerbung).
Phase 2: Bis Ende Juni 2024 (nur die nominierten Ideenskizzen aus Phase 1).
Weitere Infos rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.