Residenz- & Mobilitätsförderung von Culture Moves Europe!
Culture Moves Europe ist ein EU-Programm, das die Mobilität europäischer Künstler:innen und Kreativschaffender mit Residenz- und Mobilitätsförderung unterstützen möchte. Die Bewerbungsfrist für die Residenzförderung endet am 16. Januar 2024, für den Mobilitäts-Support könnt ihr euch bis zum 31. Mai 2024 bewerben.
Das EU-finanzierte Projekt Culture Moves Europe bietet Mobilitätszuschüsse für Künstler:innen und Kulturschaffende in 40 Ländern Europas. Dies umfasst die Bereiche Architektur, Kulturerbe, Design und Modedesign, Literatur, Musik, Darstellende und Bildende Kunst.
Mit einem Budget von 21 Millionen € bietet Culture Moves Europe von 2022 bis 2025 Mobilitätszuschüsse für rund 7.000 Künstler:innen, Kulturschaffende und Gastgeber:innenorganisationen. Das Programm wird im Rahmen des Creative Europe-Programms der Europäischen Union vom Goethe-Institut umgesetzt.
Zwei Arten von Zuschüssen
Das Programm besteht aus zwei Aktionslinien: individuelle Mobilität (für Einzelpersonen und Gruppen von bis zu fünf Personen) und Residenzen.
1. Individuelle Mobilität
Die Aktion zur individuellen Mobilität bietet finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen, die zwischen sieben und 60 Tagen reisen, oder Gruppen von bis zu fünf Personen, die zwischen sieben und 21 Tagen reisen.
Was bietet das Stipendium?
Das Stipendium setzt sich aus einer Reisekostenpauschale, einem Tagegeld und individuellen Zuschlägen zusammen. Die Berechnung des Zuschusses wird für jeden Stipendiaten auf der Grundlage seines Projekts und seiner persönlichen Situation individuell vorgenommen.
Tagegeld
75 € pro Person und Tag.
Reisekostenerstattung
Reiseentfernung unter 5.000 km: 350 € pro Person für Hin- und Rückreise. Reiseentfernung über 5.000 km: 700 € pro Person für Hin- und Rückfahrt.
Die Bewerbungsphase läuft hier bis zum 31. Mai 2024.
2. Residenzen
Die Fördersäule Residenzen richtet sich an Organisationen und etablierte Einzelkünstler:innen, die regelmäßig Residenzen organisieren und daran interessiert sind, Künstler:innen und Kulturschaffende zu beherbergen.
Was das Stipendium bietet
Gastgeber:innenzuschuss
Tagegelder, Reisekostenzuschüsse und Zuschläge, die jedem Teilnehmenden auf der Grundlage seiner individuellen Reisepläne und Bedürfnisse gewährt werden. Der gesamte Aufenthaltszuschuss wird an den Gastgebenden überwiesen, der für die Verteilung der entsprechenden Beträge an jeden Teilnehmer verantwortlich ist.
Aufwandsentschädigung
35 € pro Teilnehmer, pro Tag. Es handelt sich um einen Beitrag zu den Kosten, die mit der Durchführung des Aufenthaltsprojekts verbunden sind.
Zuschüsse für jeden Teilnehmenden
Tägliches Taschengeld
25 € pro Person und Tag.
Reisekostenerstattung
Reiseentfernung unter 5.000 km: 350 € pro Person für Hin- und Rückreise. Reiseentfernung ab 5.000 km: 700 € pro Person für Hin- und Rückreise.
Die Bewerbungsphase läuft im Residenzprogramm bis zum 16. Januar 2024.
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