Saarbrücken fördert euer Kulturprojekt!
Die Landeshauptstadt Saarbrücken fördert auch 2024 freie Kultur- sowie Jugend- und Soziokulturprojekte mit insgesamt 110.000 €. Außerdem gibt es eine Sonderförderung für feministische Kunst. Die Bewerbungsphase endet am 20. Dezember 2023 beziehungsweise 21. Januar 2024.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken bezuschusst im Rahmen ihrer Projektförderung auch 2024 wieder freie Musik-, Theater- und künstlerische Filmprojekte. Darüber hinaus könnt ihr auch Fördermittel für crossmediale und digitale Kunst- und Ausstellungsprojekte beantragen.
Welche Projekte fördert Saarbrücken?
Vorrangig unterstützt die Kulturförderung Saarbrücken ambitionierte Projekte, die einen hohen künstlerischen Anspruch verfolgen, sich aber ohne Unterstützung nicht tragen können. Besonders berücksichtigt werden Konzerte, die mit Aufführungen von Neukompositionen verbunden sind, Theaterstücke in Uraufführung oder Neubearbeitung oder bei deren Inszenierung neue Regieansätze verfolgt werden.
Interessant ist auch, dass neben neuen Projekten auch Veranstaltungsreihen gefördert werden können. Die Antragstellenden sollen professionell tätig sein. Außerdem müsst ihr entweder euren Wohnsitz in Saarbrücken haben oder überwiegend dort tätig sein. Wichtig ist auch, dass euer Vorhaben in Saarbrücken uraufgeführt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Gesamtförderrahmen beträgt 100.000 €. Die Förderung von Einzelprojekten ist dabei bis zu einer Höchstgrenze von maximal 15.000 € zulässig. Für Jugend- und Soziokulturprojekte von freien Trägern, Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen stehen zusätzlich 10.000 € bereit, hier liegt die Höchstgrenze bei 5.000 € pro Projekt.
Eure Anträge könnt ihr bis zum 20. Dezember 2023 per Mail an kreativ[at]saarbruecken.de oder per Post einreichen. Es wird empfohlen, vor der Antragsstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Förderung feministischer Kunst
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken lobt außerdem Sondermittel in Höhe von 5.000 € zur Realisierung feministischer Kunst aus. Hier endet die Antragsfrist am 21. Januar 2024.
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