Schallschutzprogramm für Clubs und Festivals
Die Initiative Musik startet den Pilot des Bundesschallschutzprogramms für Clubs und Festivals. Ihr erhaltet Zuschüsse für bauliche und konzeptionelle Schallschutzmaßnahmen. Interessenbekundungen sind ab Anfang Februar 2026 über die LiveMusikKommission möglich.
Lärmbeschwerden bedrohen viele Musikspielstätten und Festivals in urbanen Räumen. Oft führen Konflikte mit Anwohnenden zu Einschränkungen oder Schließungen. Das Bundesschallschutzprogramm setzt hier an und möchte betroffene Kulturorte unterstützen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt dafür drei Millionen € bereit. Die Initiative Musik setzt das Programm um, die LiveMusikKommission begleitet das Projekt fachlich.
Worum geht es?
Das Pilotprogramm fördert gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen. Ihr erhaltet Unterstützung für bauliche und innovative Schallschutzlösungen.
Wer kann sich bewerben?
Betreiber:innen von Livemusikspielstätten
Ihr könnt teilnehmen, wenn ihr folgende Kriterien erfüllt:
- Eure Spielstätte hat maximal 2.000 unbestuhlte Plätze
- Die Spielstätte ist fest und ortsgebunden
- Ihr nutzt die Räume überwiegend für Livemusikveranstaltungen
- Euer Miet- oder Pachtvertrag läuft mindestens zwei Jahre nach Projektabschluss
- Ihr tragt die inhaltliche und finanzielle Hauptverantwortung
- Ihr könnt eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten
Anzahl erforderlicher Veranstaltungen mit verschiedenen Künstler:innen in 2025:
- Ländlicher Raum (bis 20.000 Einwohner:innen): 12 Veranstaltungen
- Kreisfreie Städte (20.001 bis 50.000 Einwohner:innen): 18 Veranstaltungen
- Städte mit mehr als 50.000 Einwohner:innen: 24 Veranstaltungen
Veranstalter:innen von Musikfestivals
Ihr könnt euch bewerben, wenn:
- Euer Festival überregionale Bedeutung hat
- Ihr die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung tragt
- Euer Festival bereits einmal stattgefunden hat
- Ihr eine weitere Ausgabe für 2026 oder 2027 plant
- Euer Festival ein kuratiertes Gesamtprogramm mit Livemusik bietet
- Das musikalische Programm Popularmusik, Jazz oder genreübergreifend auch Klassik umfasst
- Das Festival öffentlich zugänglich ist
Welche Maßnahmen fördert das Programm?
Das Bundesschallschutzprogramm unterstützt unter anderem folgende Bereiche:
- Bauliche Maßnahmen
- Innovative nicht-bauliche Konzepte
- Gegenstände
Ihr könnt Neuanschaffungen, generalüberholte und gebrauchte Gegenstände fördern lassen. Die betroffenen Gebäudebereiche müssen zu euren gemieteten oder gepachteten Flächen gehören.
Welche Benefits erwarten euch?
Die Förderhöhe berechnet sich degressiv nach euren Gesamtausgaben:
- Mindestprojektausgaben: 20.000 €
- Maximaler Förderanteil bei 20.000 €: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximale Fördersumme: 100.000 € (erreicht ab Projektausgaben von 125.000 €)
- Förderanteil bei maximaler Fördersumme: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Eigenanteil bei maximaler Förderung: mindestens 20 % (25.000 €)
In begründeten Ausnahmefällen vergibt die Initiative Musik mehr als 100.000 € pro Antrag. Ihr könnt ergänzend Drittmittel aus Landes- und kommunalen Förderprogrammen einsetzen.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Erster Schritt: Interessensbekundung
Ihr bekundet euer Interesse über die LiveMusikKommission. Das Antragsportal öffnet voraussichtlich zwischen dem 2. Februar und 2. März 2026. Beachtet bitte: Das Pilotprogramm sieht zunächst nur die Auswahl von Modellprojekten vor.
Vorauswahl
Die LiveMusikKommission trifft eine Vorauswahl nach inhaltlichen Kriterien. Sie stimmt sich dabei mit der Initiative Musik ab.
Prüfung durch Fachperson
Eine Fachperson im Bereich Akustik und Schallschutz prüft eure geplanten Maßnahmen. Sie bewertet die Wirksamkeit und erstellt eine Priorisierung.
Entscheidung
Eine Fachjury bewertet die formal vorgeprüften Anträge. Nach der schriftlichen Bekanntgabe reicht ihr einen formellen Antrag bei der Initiative Musik ein.
Welche Verpflichtungen habt ihr?
Ihr betreibt die geförderte Musikspielstätte oder das Festival mindestens 24 Monate weiter. Diese Frist beginnt nach Projektende. Ihr dürft die Nutzung in den geförderten Räumen nicht ändern. Bei Festivals bleibt der geförderte Standort bestehen.
Weitere Infos
Ihr findet die Fördergrundsätze, die Programmbeschreibung sowie alle FAQ auf den Seiten der Initiative Musik.
Sobald das Portal der LiveMusikKommission live geschaltet wird, verlinken wir ihn in diesem Beitrag.
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