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Solidaritätsfonds Saarbrücken

Solidaritätsfonds Saarbrücken

Die erste Säule

Der Fonds besteht aus zwei Säulen. Die erste Säule ist für freie Kulturschaffende, Kulturvereine und -initiativen reserviert. Für Kulturbetriebe, -institutionen, Veranstalter und Anbieter von Spielstätten ist ein weiteres Programm vorgesehen. Antragstellende können eine maximale Fördersumme von 7.500 € für die Durchführung eines Projekts, eines Kulturevents oder einer Eventreihe bekommen. Antragsberechtigt sind freie Kulturschaffende sowie Kulturvereine und -initiativen mit einer Bedeutung für die Saarbrücker Stadtkultur. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Betroffenen Events oder Projekte seit März 2020 absagen oder verschieben mussten und dies zu erheblichen Einnahmeausfällen geführt hat.

Die zweite Säule

Bei der zweiten Säule des Solidaritätsfonds antragsberechtigt sind Kulturbetriebe und wie Theater-, Tanzeinrichtungen oder Kinos, Veranstalter von Kulturveranstaltungen sowie Anbieter von Spielstätten, in denen kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Diese können einen Betrag von bis zu 10.000 € für die Durchführung eines Projekts, einer Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe beantragen. Die Antragstellenden müssen einen unverschuldeten Verlust von mindestens 25 Prozent ihrer Einnahmen des Vergleichszeitraums 2019 durch die Corona-Pandemie nachweisen und ihren Sitz in Saarbrücken haben. Zum Nachweis ihrer kulturellen Bedeutung müssen sie außerdem umfassend darlegen, welchen Beitrag sie für die Kultur in Saarbrücken leisten und geleistet haben.

Beantragung und Bewilligung

Über die Bewilligung und Auszahlung  entscheidet eine jeweils dreiköpfige unabhängige Jury. Beachten solltet ihr, dass die Förderung durch den Solidaritätsfonds nachrangig ist, ihr also vorher alle Möglichkeiten von Bundes- und Landesförderung ausschöpfen müsst. Ihr könnt eine Unterstützung bis zum 31. Dezember 2020  beantragen. Das Antragsformular könnt ihr unter der E-Mail-Adresse kreativ@saarbruecken.de anfordern. Dieses müsst ihr dann bis Dienstag, den 30. Juni, einreichen. Weitere Infos zum Solidaritätsfonds findet ihr hier.

 

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