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TANZPAKT Stadt-Land-Bund

TANZPAKT Stadt-Land-Bund

»TANZPAKT Stadt-Land-Bund« richtet sich an etablierte Künstler:innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung. Darüber hinaus sollen national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte unterstützt werden. Ziel ist die Umsetzung von substantiellen Projekten, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen.

Das Förderprogramm läuft unter dem Prinzip der »Zusätzlichkeit«, sowohl für Projektinhalte, als auch finanziell. Das Programm sollte euer Projekt also nicht finanzieren, sondern finanziell unterstützen.

Der »TANZPAKT Stadt-Land-Bund« umfasst folgende Förderschwerpunkte. Eine Kombination aus T1, T2 und T3 ist dabei gewünscht:

  • T1 Exzellenzförderung für die Entwicklung herausragender Ensembles, Künstlerkooperativen und Einzelkünstler:innen mit internationaler Ausstrahlung
  • T2 Exzellenzförderung für national / international agierende Produktionsstrukturen und Spielstätten
  • T3 Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte

Die Bewerbungsfrist endet am 20. August 2021, über die eingereichten Anträge entscheidet eine unabhängige Fachjury voraussichtlich im Oktober. Eine Förderung ist allerdings ausgeschlossen, wenn euer Projekt bereits vor der Jurysitzung begonnen hat, ihr vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen habt. Frühestmöglicher Projektbeginn für euer Vorhaben ist der November 2021. Das spätestmögliche Projektende ist grundsätzlich der März 2025. Alle weiteren Infos findet ihr auf der Homepage des Tanzpaktes.

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