Aktuelles zur Corona-Pandemie
In Anbetracht der sich stetig verändernden Informationslage zur Corona-Pandemie versucht Dock 11 hier wichtige Informationen gebündelt zur Verfügung zu stellen. Wir wollen in den kommenden Wochen Unterstützung derer Akteure des kreativwirtschaftlichen Ökosystems und unseres Netzwerks leisten, die besonders unter der Krise leiden. Hier stehen wir als direkte Ansprechpartner zur Verfügung.
Solltet ihr in eurer kurzfristigen oder langfristigen Geschäftstätigkeit von den Konsequenzen betroffen sein, meldet euch bitte mit euren konkreten Problemen via E-Mail unter corona.info@dock11.saarland. Dies dient zunächst der Sammlung konkreter Probleme, die wir an die zuständigen Behörden weiterleiten.
! Eure häufigsten Fragen versuchen wir in unseren FAQs zu beantworten !
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Die aktuellsten Entwicklungen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Service-Hotline zu den Novemberhilfen eingerichtet, die Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zu erreichen ist. Für Soloselbstständige: +49 30-1200 21034, für prüfende Dritte: +49 30-52685087.
Die »Richtlinien für die Gewährung der „Novemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe für November 2020« wurden veröffentlicht. Hier könnt ihr sie euch durchlesen.
Die Novemberhilfe kann seit dem 25. November 2020 über das Portal Überbrückungshilfe-Unternehmen beantragt werden. Auf der Seite findet ihr sowohl den Direktantrag für Soloselbstständige (mit ELSTER-Zertifikat) als auch den Antrag mit prüfendem Dritten. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Um die Auszahlungen zu beschleunigen, werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Im Falle von Soloselbstständigen, die einen Antrag im eigenen Namen (also ohne prüfenden Dritten) in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen, erfolgt die Abschlagszahlung grundsätzlich in Höhe der beantragten Novemberhilfe, so die gemeinsame Pressemitteilung des Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministeriums. In dieser Mitteilung findet ihr auch weitere Informationen. Lest euch vor Beantragung bitte unbedingt im Vorfeld die Novemberhilfen-FAQ von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium durch!
Die Saarländische Landesregierung hat ein Info-Portal für die Novemberhilfe lanciert.
Der Deutsche Kulturrat hat seine Übersicht zu den Förderprogrammen von NEUSTART KULTUR am 19. November erneut aktualisiert.
Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben auf dem Beantragungs-Portal für die Novemberhilfe die Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe veröffentlicht.
Die Arbeitsagentur hat eine Hotline für Selbstständige und Künstler*innen eingerichtet. Dort könnt ihr anrufen, wenn ihr finanzielle Hilfen zur Sicherung eures Lebensunterhalts benötigt und/oder Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder sucht. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 20. November die Überbrückungshilfe für Studierende bis zum Ende dieses Wintersemesters wieder eingeführt. Ihr könnt zwischen 100 und 500 € pro Monat beantragen. Die Anträge werden ausschließlich online über die bundesweite einheitliche IT-Plattform https://www.überbrückungshilfe-studierende.de gestellt.
Damit Soloselbstständige die Novemberhilfe bis zu 5.000 € direkt über die Plattform Überbrückungshilfe-Unternehmen beantragen können, benötigen sie zwingend ein ELSTER-Zertifikat, so die Beantragungs-Plattform von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium in der KW 47.
Am 16. November hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte und erweiterte FAQ-Seite zur Novemberhilfe und der Neustarthilfe veröffentlicht.
Am 13. November 2020 haben das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium das Programm Neustarthilfe vorgestellt. Die Neustarthilfe wird Bestandteil der Überbrückungshilfe III und ist speziell auf Soloselbstständige abgestimmt, die im Rahmen der Überbrückungshilfen keine Fixkosten geltend machen können. Die Neustarthilfe sei wegen ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliches anzurechnen, so die Pressemitteilung. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, die keine Fixkosten geltend machen können und ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist, so die beiden Ministerien.
Um den Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 zugrunde gelegt. Der Referenzumsatz ist das Siebenfache dieses Referenzmonatsumsatzes. Betroffene, die ihre selbstständige Tätigkeit erst nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020) wählen, erklärt die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.
Anhand der am 13.11.2020 bekannten Parameter hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Excel-Rechner zur Neustarthilfe veröffentlicht.
Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der Laufzeit bei über 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen, vermeldet die Presseerklärung. Das Hilfsprogramm soll als Teil der Überbrückungshilfe III ab dem 1. Januar 2021 gelten, die Anträge können einige Wochen nach Programmstart im Januar 2021 gestellt werden.
Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben eine FAQ-Liste zur Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen erstellt.
Die Überbrückungshilfe III soll die noch bis zum 31. Dezember 2020 beantragbare Überbrückungshilfe II ablösen und bis Ende Juni 2021 laufen, vermeldet das Bundesfinanzministerium am 13. November in einer Pressemitteilung. Geplant sind Verbesserungen bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sollen anstelle von bislang maximal 50.000 € monatlich künftig bis zu 200.000 € pro Monat Betriebskostenerstattung möglich sein.
Bei der Novemberhilfe der Bundesregierung wurde in der KW 46 der Kreis der Antragsberechtigten präszisiert. Neben direkt und indirekt Betroffenen sind nun auch »Unternehmen antragsberechtigt, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen.«, so Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium in der gemeinsamen Presseerklärung am 13. November. Damit soll zusätzlich Unternehmen geholfen werden, die mittelbar für ein Unternehmen arbeiten, das direkt von den Schließungs-Anordnungen betroffen ist. Auch wurde konstatiert, dass zu den direkt Betroffenen unter anderem auch Veranstaltungsstätten als direkt betroffene Unternehmen antragsberechtigt sind.
Weitere Einzelheiten zur Novemberhilfe gaben das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Presseerklärung am 12.11.2020 bekannt. Danach soll es ab Ende November erste Abschlagszahlungen geben, die über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ab der letzten Novemberwoche beantragbar sein sollen. Soloselbständige erhalten nach Aussage der beiden Minister eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 €, andere Unternehmen bis zu 10.000 €.
Der Deutsche Kulturrat hat seine Übersicht zu den Fördermaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR aktualisiert
11.11.2020: Das Bundesfinanzministerium hat eine erste FAQ-Liste zu der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (»Novemberhilfe«) veröffentlicht. Derzeit erfolge die Programmierung des Antragsformulars, so das Ministerium.
Der Monitoringbericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft 2020 ist nun als Download abrufbar. Er enthält auch Prognosen zu den coronabedingten Umsatzeinbrüchen aller Teilbranchen.
Am 8. November hat die Bundesregierung eine Muster-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Wenn ihr aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, müsst ihr euch ab dem 8. November 2020 vor der Einreise hier digital anmelden.
Die Bundesregierung hat eine regelmäßig aktualisierte Sonderseite mit den unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen für
Am 5.11. hat das Bundeswirtschaftsministerium Details zu der Maßnahme »Außerordentliche Wirtschaftshilfe« bekanntgegeben. Das Hilfsprogramm umfasst 10 Milliarden € und soll in den nächsten Wochen über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe beantragbar sein. Es wird differenziert in direkt und indirekt Betroffene, die Hilfe in Form einer einmaligen Kostenpauschale muss – wie die Überbrückungshilfe – über Steuerfachkräfte beantragt werden. Eine Ausnahme bilden Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 € außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen. Sie sollen unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Direkt betroffene Unternehmen sind alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die wegen der Schließungsverordnung der Bundesländer (Saarland, § 7) auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Indirekt Betroffene Unternehmen sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Die sogenannte Novemberhilfe beinhaltet Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 bis zu einer Höhe von 1 Million €. Soloselbstständige haben eine Wahlmöglichkeit. Sie können alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen anläßlich des Lockdown light verkündet: Die Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen wird von Januar bis Juni 2021 verlängert. In Vorbereitung ist auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, die als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt werden soll, aber mit bereits erhaltenen staatlichen Leistung für diesen Zeitraum verrechnet wird. Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Solo-Selbständige können auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Die Erstattung beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter*innen. Außerdem sind weitere Hilfsmaßnahmen in Form von Bürgschaften, Garantien. KfW-Kreditkrediten sowie Steuererleichterungen auf dem Weg. Auch der erleichterte Zugang zur Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Bund und Länder haben am 28.10.2020 Folgendes mit Relevanz für Kultur- und Kreativschaffende und Veranstalter zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen: Ein Veranstaltungsverbot gilt vom 2. – 30.11.2020. Die Plattform »Kreative Deutschland« meldet am 29.10.2020: Eine außerordentliche Wirtschaftshilfe von bis zu 75% des Umsatzes aus dem November 2019 soll in Form eines Zuschusses für Solo-Selbständige und Unternehmen bis 50 Beschäftigte gewährt werden. Für größere Betreibe werden die Prozentsätze nach europäischen Vorgaben zum Beihilferecht bestimmt. Weitere Details sollen im Laufe der KW 44 folgen.
Die Überbrückungshilfe II des Bundeswirtschaftsministeriums kann seit dem 21.10.2020 beantragt werden. Sie umfasst die Monate September bis Dezember 2020.
Für die Förderung von Galerien stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge können vom 1. bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stiftung Kunstfonds unter www.kunstfonds.de gestellt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Sie wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt und die Zugangsbedingungen abgesenkt sowie die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Der Kulturförderpunkt Berlin hat eine Übersicht zu den einzelnen Programmpunkten von NEUSTART KULTUR nach Sparten sortiert veröffentlicht.
Der Deutsche Kulturrat hat eine Übersicht zu den aktuellen und zukünftigen Fördermaßnahmen (Stand: 7.10.2020) im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR erstellt.
Das Förderprogramm »Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Musikclubs)« als Teil des Programms »Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)« startet ab dem 27. August 2020 und kann über die Initiative Musik e. V. beantragt werden. Bereits ab dem 24.8. bietet die Initiative Workshops und Antragsberatung an. Es richtet sich an an Betreiberinnen und Betreiber von kleineren und mittleren Livemusik-Spielstätten (Musikclubs) mit einer Gesamtkapazität von bis zu 2.000 unbestuhlten Plätzen und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Lest euch vor der Antragstellung unbedingt die Fördergrundsätze und die FAQ’s durch.
Die Initiative Musik hat die Fördergrundsätze des Programms »Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)« veröffentlicht. Termine, telefonische Antragsberatung & Workshops folgen am 1. September 2020
Die Bundesregierung unterstützt Veranstalterinnen und Veranstalter von Musikfestivals und Livemusik-Programmen aller Genres mit bis zu 80 Millionen Euro. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind voraussichtlich ab dem 1.9. auf der Homepage der Initiative Musik zu finden.
Der Deutsche Kulturrat und das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes haben die Auswertung ihrer zweiten Umfrage zur Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Ergebnisse könnt ihr hier nachlesen.
Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes hat seine Corona-Infoseite mit Angeboten und Infos für Unternehmen und Selbständige zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 aktualisiert und überarbeitet.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 10.8. eine FAQ-Liste zu den Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen veröffentlicht.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen wurde laut Handelsblatt um einen Monat auf Ende September 2020 verlängert.
Am 1. August startete das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen (KMU’s) fördert. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden.
Der Ankaufsetat der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR auf 3 Millionen € erhöht. Damit sollen in diesem Jahr rund 150 Kunstwerke ganz gezielt auch bei Künstler*innen sowie Galerien deutschlandweit angekauft werden. Der Wert des einzelnen Kunstwerks soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. Eine Bewerbung um Ankäufe ist nicht möglich.
Bis zu 20 Millionen Euro stellt die Staatsministerin für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR für ein mehrteiliges Hilfsprogramm für die freie professionelle Tanzszene zur Verfügung. Es handelt sich im Einzelnen um die Projekte DIS-TANZEN, Tanzpakt Reconnect und NPN-STEPPING OUT. Die Unterstützung soll Künstler*innen sowie Produktionsstätten oder Festivals zugute kommen, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind.
29.7.: Die Staatsministerin für Kultur und Medien stellt 10 Millionen € zusätzlich für die Künstler*innenförderung der Initiative Musik bereit. Dadurch wurde auch der Förderanteil von bisher 40% auf bis zu 90% erhöht. Antragsberechtigt bis zum 11. August 2020 um 18 Uhr sind Musiker*innen und Autor*innen.
Für Musiker*innen wurden von der Initiative Musik gGmbH, dem Musikfonds e. V. und dem Goethe-Institut verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt. Dazu gehört die Internationale Tourförderung, das Hilfsprogramm für Musiker*innen, Stipendien des Musikfonds und verschiedene Unterstützungsmaßnahmen des Goethe-Instituts.
Zu den Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es nun die Förderrichtlinie und eine FAQ-Liste.
Für den Programmpunkt »Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen« des Bundesprogramms Neustart Kultur wurden am 14. Juli die Fördergrundsätze veröffentlicht. Mit 250 Millionen € werden investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, unterstützt. Für folgende Sparten sind Hilfen vorgesehen:
- Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche
Gedenkstätten - Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals
- Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals
- Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren
- Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater
- Zirkusse
- Sonstige Kultureinrichtungen
Mehr Informationen sowie die Links zu den jeweiligen spartenbezogenen Hilfsprogrammen findet ihr hier.
Am 10. Juli haben zum Start des Bundesprogramms »Neustart Kultur« die sechs Bundeskulturfonds (Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds e.V., Fonds Darstellende Künste e.V., Fonds Soziokultur e.V., Deutscher Übersetzerfonds e.V., Musikfonds e.V.) Informationen zu den Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Die Bundeskulturfonds erhalten aus dem Programm 50 Mio. € zusätzlich. Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage der Staatsministerin für Kultur und Medien.
Am 9. Juli, einen Tag früher als angekündigt, ist die neue Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen der Bundesregierung gestartet. Alle Details und Infos zur Beantragung rein über Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer findet ihr auf der Extra-Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums.
Am 10. Juli startet die »
Das Saarland hat ein Vereinshilfe-Programm über 9,7 Mio. € aufgelegt. Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Vereine (Musik, Theater, Literatur, Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine, soziokulturelle Vereine, Vereine der kulturellen Bildung) mit Sitz im Saarland sowie als gemeinnützig anerkannte Stiftungen, die im Saarland ansässig sind und Träger kultureller Einrichtungen sind. Die Hilfen können ab 6. Juli 2020 bis 31.10. 2020 beantragt werden. Die Förderrichtlinie und den Antrag findet ihr hier.
Das Bundeskabinett hat am 17.6. das Programm Neustart Kultur beschlossen. Die Pressemitteilung dazu findet ihr hier.
Die Bundesregierung hat am 12.6. neue Überbrückungshilfen beschlossen. Diese wenden sich an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Die Eckpunkte des Beschlusses lest ihr hier.
Das Bundesfamilienministerium hat auf Initiative des VGSD e.V. eine Sonderregelung zur rückwirkenden Ausklammerung von Elterngeld-Monaten für Selbstständige getroffen, um eine mögliche Verringerung des Elterngeldanspruches bei Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen zu vermeiden. Mehr Informationen zu dieser Härtefallregelung findest du beim VGSD e.V.
4.6. 2020: Die Bundesregierung will ein Programm für Überbrückungshilfen auflegen. Mit max. 25 Milliarden € soll die Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Corona-bedingten Umsatzausfall gewährleistet werden. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt und gilt branchenübergreifend, wobei die Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen, zu denen auch die für den Kulturbereich wichtigen Kneipen, Clubs und Bars gehören, ebenfalls berücksichtigt werden sollen.Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Mehr dazu in Kürze.
Die Bundesregierung hat am 4.6. für den Kultursektor das Programm Neustart Kultur aufgelegt. Mit 1 Milliarde € ausgestattet, soll es das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder ankurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen schaffen. Untergliedert ist es in vier Teilbereiche: 1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, 2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, 3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote und 4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte. Zentral ist dabei Punkt 2: Mit 450 Millionen Euro sollen vor allem die kleineren und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projekte unterstützt werden, um ihre künstlerische Arbeit wiederaufnehmen zu können und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Mehr dazu in Kürze.
Der Koalitionsausschuß der Bundesregierung hat am 3. Juni das Programm »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken« beschlossen, das unter anderem eine sechsmonatige Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli auf 16 bzw. 5% sowie ein Programm für Überbrückungshilfen enthält. Diese Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August 2020 gewährt werden und gilt beispielsweise auch für Clubs, Bars oder Veranstaltungslogistik. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
Sowohl die Soforthilfe des Bundes für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte als auch die Mittelstands-Soforthilfe des Saarlandes sind zum 31. Mai 2020 eingestellt. Wir informieren euch, sobald es neue Programme geben wird.
Die Bundesregierung hat eine Übersicht über die Hilfsmaßnahmen für
Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes und der Deutsche Kulturrat haben die Ergebnisse einer gemeinsamen Befragung von 127 Bundesverbänden der Kultur- und Kreativwirtschaft zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche vorgelegt.
Der Saarbrücker Stadtrat hat am 26.5. ein Zwei-Säulen-Hilfsprogramm für die Saarbrücker Kultur- und Kreativwirtschaft aufgelegt. Darin stehen 103.000 € für freie Kulturschaffende, Kulturvereine und Kulturinitiativen sowie weitere 125.000 € für Kulturbetriebe, Kulturinstitutionen, Veranstalter und Locationanbieter zur Verfügung. Vorgesehen ist, dass die Freie Szene bis zu 7.500 € pro Projekt erhalten kann, ein Kulturort bis zu 10.000 €. Über die Vergabe dieser Hilfszahlungen soll eine dreiköpfige Jury entscheiden, die am 18. Juni vom Kulturausschuss bestimmt wird. Anträge können bis zum 30. Juni gestellt werden. Der Solidaritätsfonds ist bis zum 31.12. 2020 befristet. Alle Details des Hilfsprogramms könnt ihr im Konzeptpapier nachlesen.
Der Bundesrat hat einer Gutscheinlösung für den Kultur- und Sportbereich zugestimmt. Bei Corona-bedingter Absage eines Events dürfen Veranstalter statt einer Rückerstattung des Ticketpreises Gutscheine ausstellen. Dieser kann sowohl für eine eventuelle Nachholveranstaltung oder aber auch für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters genutzt werden. Unter die Lösung fallen alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden.
Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur hat ein Stipendienprogramm für saarländische Solokunstschaffende in Höhe von 2,5 Mio € vorgestellt. Das Antragsformular sowie die Richtlinien sind seit dem 15. Mai veröffentlicht. Antragsberechtigt sind ausschließlich im Saarland wohnhafte Solo-Selbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich ohne eigenen Betrieb, deren Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit mehr als 50 Prozent des jährlichen Gesamteinkommens beträgt. Wichtig: Das Stipendium kann nur bewilligt werden, wenn die Antragstellenden nicht bereits vom Sofortprogramm des Landes bzw. des Bundes profitiert haben!
Die saarländische Ministerin für Bildung und Kultur hat den Etat für den Ankauf von Kunstwerken für die Landeskunstsammlung um 100.000 € erhöht. Kunstschaffende, die im Saarland leben und arbeiten, können einmalig den Ankauf eines ihrer Kunstwerke durch das Land beantragen. Das Saarland erwirbt nach Prüfung der Anträge zeitnah ein Werk im Wert von bis zu 2.000 € brutto. Weitere Infos findest du hier.
Bundeswirtschafts-und Bundesfinanzministerium haben im April 2020 ein Maßnahmenpaket für Start-ups in Höhe von 2 Mrd. € auf den Weg gebracht. Das auf 2 Säulen basierende Hilfspaket soll gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell ansprechen.
Die Initiative Musik gGmbH startet ein Hilfsprogramm sowie eine Spendenkampagne für in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage. Alle weiteren Infos dazu findet ihr hier.
In den letzten Wochen haben wir als Teil des Netzwerks der Kreativwirtschaftsförderer Deutschlands eine Umfrage in die Community kommuniziert. Diese wurde nun am 8. April von Kreatives Sachsen ausgewertet und es wird sichtbar, welchen wirtschaftlichen Auswirkungen sich die Kutur- und Kreativwirtschaft ob der Corona-Krise gegenübersieht. Wir stellen die Auswertung hier zur Verfügung.
Die Bundesregierung hat im April einen weitergehenden KFW‐Schnellkredit beschlossen. Der Schnellkredit sieht eine 100%‐ige Haftungsfreistellung für die Hausbanken vor. Auch dieses Programm richtet sich speziell an den Mittelstand. Hier finden sich mehr Informationen.
Die Bundesregierung hat eine Gutscheinlösung u.a. für Tickets von Kulturevents auf den Weg gebracht. Alle Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss die Veranstalterin ihm den Wert erstatten. Auch die Gutscheine selbst sollen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert sein. Ebenso soll es Härtefallklauseln für alle Kundinnen geben, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist. Für verschiedene Branchen ist dazu jedoch noch eine EU-Lösung notwendig, die aktuell in Arbeit ist.
Die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung hat gemeinsam mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche entwickelt.
Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur hat eine FAQ-Liste für alle saarländischen Künstlerinnen und Kulturschaffenden veröffentlicht.
Die Hilfen des Bundes im Überblick. Die Bundesregierung hat einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen erstellt.
Hilfreiche Informationen zu erster Unterstützung
Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Informationen für Unternehmen.
Ausfallhonorare
Ob ihr vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommt, hängt von euren individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achtet beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Habt ihr in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, habt ihr zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.
Wenn euer Auftraggeber gerade selbst Liquiditätsprobleme hat oder aus anderen Gründen nicht zahlt, ist es allerdings fraglich, ob eine Klage an dieser Stelle sinnvoll ist. Zum einen wird die Rechtspflege gerade zurückgefahren, und der Klageweg eine eher langfristige Lösung. Zum anderen wirkt sich das ganz sicher schlecht auf die Beziehung aus. Da gilt es abzuwägen, wie wichtig dieser Kunde langfristig ist. Die gute Nachricht ist: diese Entscheidung musst du nicht sofort treffen. Ansprüche verjähren so schnell nicht und können auch später noch geltend gemacht werden. Wichtig ist es, alles schriftlich zu dokumentieren. Von der Auftragserteilung über die Absage und ggf. auch Angebote, Dienstleistungen auf die Situation umzustricken (Webangebote etc.), sofern das möglich ist.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ermöglicht es Kulturinstitutionen und freischaffenden Kreativen Ausfallhonorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Corona-Krise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden.
Aktuelle Informationen der Künstlersozialkasse
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter anderem durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. Dies kann für die Betroffenen ganz erhebliche und bedrohliche Auswirkungen haben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die die KSK informieren möchte.
Hier finden sich alle wichtigen aktuellen Meldungen und den Link zur Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbständiger künstlerischer / publizistischer Tätigkeit der Künstlersozialkasse. Besonders interessant hierbei:
Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil zum Beispiel Konzerte, Ausstellungen und ähnliches abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen.
Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Jobcenter oder, für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I, die Agentur für Arbeit. Welche Auswirkungen eine Beantragung von ALG I oder ALG II auf eure Mitgliedschaft bei der KSK hat, sollte mit der KSK im Vorfeld abgeklärt werden! Auch Mitglieder privater Krankenversicherungen sollten mögliche Konsequenzen dieses Schritts mit ihrer Versicherung abklären. Hier drohen möglicherweise erhebliche Tariferhöhungen nach einer „PKV-Pause“.
Gesetzliche Absicherung für Selbstständige und Freiberufler im Falle einer verordneten Quarantäne
Auch Selbstständige und Freiberufler gehen im Fall einer offiziell verhängten Quarantäne nicht leer aus. Sie erhalten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten Geld für ihren Verdienstausfall. Hier ist es nicht so einfach wie bei Angestellten: Freiberufler und Selbstständige müssen sich persönlich direkt an das Gesundheitsamt wenden, um eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall zu erhalten. Diese Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden, berechnet. Mehr Infos findet ihr hier und hier. Genaueres liefert der § 56 IsfG.
Allgemeine Informationen
aktualisierte Rechtsverordnung vom 2. November 2020 der saarländischen Landesregierung
Handbuch Betriebliche Pandemieplanung des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
FAQ Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Übersicht Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
Informationen zum Reisen in der Corona-Zeit der Deutschen Bahn
BRANCHENBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGEN
-> Branchenübergreifende Fachverbände
News und Informationen rund um die Corona-Krise der IHK Saarland
Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender der ver.di
Übersichtsseite der MFG Baden-Württemberg
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000)
Diverse Quellen & Links zu Arts, Culture and Cultural Mobility, zusammengestellt von On The Move und Circostrada Network
Plattform und Informationen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
Einschätzungen, Auswirkungen und Maßnahmen des deutschen Kulturrats
Don’t Stop Creativity – eine Kampagne für die Kultur- und Kreativwirtschaft angesichts der Coronakrise (unterstützt durch den Bundesverband Kreative Deutschland und das Netzwerk der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft (PCI))
-> Musik + Livevenues
Cor0na-Nothilfeprogramm der GEMA für ihre Mitglieder
Informationsportal der LiveKomm
News im Branchenetzwerk BackstagePro zu COVID-19
Informationen der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V.
Wichtige Informationen für VUT-Musikunternehmer*innen
-> Film/Schauspiel
Informationen für schauspielerische Tätigkeiten vom Bundesverband Schauspiel
Auswirkungen auf die deutsche Film- und Fernsehproduktionsbranche, bereitgestellt von der Produzentenallianz
Arbeitsrecht für Filmschaffende, bereitgestellt von der Filmcommission Nordbaden
-> Journalismus / Text
Aktuelle Informationen für Freie des DJV
Informationen und Forderungen des deutschen Börsenvereins
Unterstützung durch den Sozialfonds der VG Wort ist eingerichtet
-> Agenturen
unter diesem Link stellt der Gesamtverband der Kommunikationsagenturen GWA e.V. relevante Infos zur Verfügung.
-> Pressemitteilungen
Pressemitteilung des Forum Musikwirtschaft zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes
Statement der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zu den Corna-Beschlüssen für November
Stellungnahme des Verbandes der Gründer und Selbstständigen e. V. zur Novemberhilfe
Stellungnahme des Deutschen Bühnenvereins zur Novemberhilfe
Pressemitteilung der Livekomm zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen
Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich